Strafanzeige und (Velo)Fahrverbot

Am vergangenen Mittwoch hatte ich wegen meinem Velounfall einen Termin bei der Polizei Basel-Stadt. Ich hatte noch ein wenig Hoffnung, dass man mich mit einem blauen Auge davonkommen lassen würde, doch dem war leider nicht so: Ich erhielt einerseits eine Strafanzeige und andererseits darf ich für die nächsten zwei Monate nicht mehr auf mein Rennvelo steigen. Schöne Bescherung.

Auch wenn das alles sehr ärgerlich ist, bin ich froh, dass nicht mehr passiert ist. Ich hätte mir etwas brechen oder gar eine schwere Kopfverletzung davontragen können.

Wer mich in den nächsten Tagen zu Gesicht bekommt, wird sehen, dass ich schlussendlich doch mit einem “blauroten Auge’ davon gekommen bin ; )

5 Responses to “Strafanzeige und (Velo)Fahrverbot”

  1. Matthias Says:

    Eine Strafanzeige? Wofür denn, fahrlässige Überquerung einer Tramschiene?

  2. Mich Says:

    Wieso kriegst du eine Strafanzeige? War doch ein Selbstunfall, wie ich lese? Ist das strafbar?

  3. Mich Says:

    Aha. Grosse Köpfe haben die gleichen Gedanken. Genau wie wir. (schönes Zitat von Sven Glückspilz aus Hägar)

  4. Als Aargauer unterwegs Says:

    Da scheint die Basler Polizei noch strenger vorzugehen als die Aargauer. Und die hat nach meiner Meinung schon Biss genug gegenüber den Velorennfahrern.

    Gute Besserung,
    Urs

  5. Gian Says:

    Es hängt unter anderem damit zusammen, dass die Tramschiene sich in einer Strasse befindet, in der Fahrverbot ist. Da hatte die Polizei wohl keine grosse Freude.